Natur bim Buur Landwirtschaftliche Projekte

Gestützt auf die Eidgenössische Direktzahlungsverordnung (DZV) vom 23. Oktober 2013 soll die regionaltypische Artenvielfalt an Pflanzen und Tieren erhalten und gefördert werden. Dies soll durch verschiedene extensive Bewirtschaftungsformen sowie durch die gezielte Platzierung von Biodiversitätsförderflächen (BFF) erreicht werden. Der Regionalverein OGG ist die Trägerschaft für die landwirtschaftlichen Projekte Vernetzung und Landschaftsqualität im Gebiet des OGG.

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Vernetzung und Landschaftsqualität

Mit den Vernetzungsprojekten werden Lebensräume für standorttypische sowie gefährdete Tier- und Pflanzenarten erhalten, aufgewertet und neu geschaffen. Bestehende wertvolle Lebensräume (wie Hecken und Einzelbäume) sollen gepflegt, vergrössert und miteinander verbunden werden. Zudem sollen neue ökologische Strukturen insbesondere entlang von Gewässern, Waldrändern und zwischen isolierten Lebensräumen geschaffen werden. Weiter sollen Wanderkorridore für Wildtiere gesichert und Hindernisse (z.B. Zäune) nach Möglichkeit reduziert werden. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Aufwertung von Räumen mit wenig ökologischen Strukturen sowie der Förderung hangparalleler Vernetzungsstrukturen, die gleichzeitig zur Verminderung von Erosion beitragen. Die umgesetzten Massnahmen sollen nebst der ökologischen Aufwertung und der Schaffung von Lebens- und Ausbreitungsräumen für Tier- und Pflanzenarten ein vielfältiges und attraktives Landschaftsbild fördern. Die erbrachten Leistungen der Landwirtschaftsbetriebe werden über Vernetzungsbeiträge entsprechend entschädigt.

Die Landschaftsqualitätsprojekte fördern eine vielfältige, gepflegte und regionaltypische Kulturlandschaft. Landwirtschaftliche Betriebe erhalten Beiträge für Massnahmen, die das Landschaftsbild aufwerten und charakteristische Elemente wie Hecken, Obstbäume, Trockenmauern, Blumenwiesen oder strukturreiche Weiden erhalten und fördern. Ziel ist es, Natur, Landwirtschaft und Erholungsraum nachhaltig miteinander zu verbinden und die besondere Identität der Solothurner Landschaft zu stärken. Die Landschaftsqualitätsbeiträge (LQB) wurden mit der Agrarpolitik 2014–2017 als neue Art der Direktzahlungen eingeführt, um attraktive Landschaften zu erhalten, zu fördern und weiterzuentwickeln. Voraussetzung für die Beiträge ist ein auf regionale Landschaftsziele ausgerichtetes, vom Bund bewilligtes Projekt. Die Finanzierung erfolgt zu 90 Prozent über den Bund und zu 10 Prozent über den Kanton.